AGB

1 Geltungsbereich

1) Anbieter der Plattform ara-reinigung.de ist die Firma ARA GmbH, St.-Bonifatius-Str. 18, 81541 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 147632, USt-Identifikations-Nr.: DE195614618 – im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet.

2) Für die Nutzung der Plattform ara-reinigung.de gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsvermittlung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2 Begriffsbestimmungen, Vertragsschluss

1) Der Betreiber ARA GmbH vermittelt und übernimmt über die Plattform ara-reinigung.de den Abschluss von Verträgen über Reinigungsleistungen zwischen ein Reinigungsunternehmen und Unternehmen oder Personen, die Reinigungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen (Kunden).
2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der in Anspruch genommenen Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Reinigungsvertrags mit der ARA GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit sind.
3) Der Kunde teilt dem Anbieter der Plattform in einer internetbasierten Anfrage unverbindlich und kostenlos seinen Bedarf an Reinigungsleistungen. Er erhält ein Kostenangebot und, falls er das Angebot annimmt, unterschreibt ein Reinigungsvertrag mit dem Betreiber. Anschließend selektiert der Betreiber ARA GmbH aus seinen kooperierenden Reinigungsunternehmen auf dem Bedarf basierend, das passende Reinigungsunternehmen, das sich sodann direkt mit dem Kunden in Kontakt setzt und die Dienstleistung zu vollbringen.
4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Anfragen von Kunden ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu bearbeiten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Angebote oder Kostenschätzungen der Reinigungsunternehmen ohne Nennung von Gründen nicht weiterzuleiten. Ein Anspruch gegen den Anbieter auf die Einholung von Angeboten bzw. Kostenschätzungen oder der Aussendung von Angeboten und Kostenschätzungen besteht nicht.

3 Preise und Kosten

Die Nutzung der Plattform ara-reinigung.de ist für den Kunden zu jeder Zeit kostenfrei und unverbindlich. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung seitens des Kunden zur Annahme eines der im Rahmen seiner Anfrage vorgelegten Angebote.

4 Pflichten des Kunden

1) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der Bedarfserfassung wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Die hierbei erfassten Angaben bilden die Grundlage für die Angebote und Kostenschätzungen der Reinigungsunternehmen. Sind die Angaben nicht korrekt, werden die Angebote hinfällig. Sofern das Interesse bzw. der Bedarf des Kunden erlöscht, ist dieser verpflichtet, den Anbieter darüber umgehend in Kenntnis zu setzen.
2) Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter unverzüglich Auskunft über die Annahme des vom Betreiber vermittelten Reinigungsunternehmen zu erteilen.

5 Betreuung, Qualitätssicherung und Kündigung

Mindestdauer des abgeschlossenen Reinigungsvertrages zwischen der ARA GmbH und den Kunden ist ein voller Monat. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Kunden, dem Reinigungsunternehmen und dem Betreiber dahingehend, dass der Betreiber sowohl den Kunden als auch das Reinigungsunternehmen zur Qualitätssicherung befragt. Falls der Kunde für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit dem Reinigungsunternehmen nicht zufrieden ist, hat er das Recht, ein anderes Reinigungsunternehmen zu verlangen.
Die oben genannte Bewertung wird grundsätzlich vertraulich und unter Wahrung des Datenschutzes behandelt und dient der zukünftigen Qualitätssicherung

6 Haftung des Betreibers

1) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit Rückfragen zur ordnungsgemäßen Anmeldung eines Reinigungsunternehmens an das jeweils zuständige Gewerbeamt zu stellen. Eine weitergehende Haftung für zugelassene Reinigungsunternehmen übernimmt der Betreiber nicht. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für die Pflichtverletzung eines Reinigungsunternehmens und steht für daraus entstehende Schäden nicht ein.
2) Das Reinigungsunternehmen führt eine Betriebshaftpflihtversicherung für verursachten Schäden von bis 1 Mill € und den Verlust von Schlüsseln. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
3) Die hier statuierten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4) Die hier statuierten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung übernommen hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
5) Weder der Kunde noch das Reinigungsunternehmen sind Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen des Betreibers.

7 Datenschutz

Die übermittelten persönlichen Daten des Kunden werden ausschließlich an die vom Betreiber gemäß § 2 Abs. (4) selektierten Reinigungsunternehmen weitergegeben.

8 Schlussbestimmungen

1)Auf Verträge zwischen dem Betreiber und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2) Gerichtsstand ist München
3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Betreibers.
4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

München, Stand: 01.02.2018